Das zweite Gesetz zur Neuregelung des Energiewirtschaftsrechts ist am 13. Juli 2005 in Kraft getreten.
Die zugehörigen Verordnungen, Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV), Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) zur Umsetzung des EnWG sind am 29. Juli 2005 in Kraft getreten.
Das EnWG verfolgt zwei Hauptziele:
- Eine sichere, umweltverträgliche und effiziente Versorgung mit Strom
- Die Förderung des Wettbewerbs
Kernstück des neuen EnWG ist die Trennung von Netzbetrieb und Strombelieferung. Die bisherige Anschluss- und Versorgungspflicht wurde aufgeteilt in eine Anschlusspflicht auf der Netzseite und in eine Grundversorgungspflicht auf der Belieferungsseite.
Aus dem EnWG leiten sich für die Energieversorgungsunternehmen umfangreiche Veröffentlichungspflichten ab, denen die Stadtwerke Werl GmbH an dieser Stelle nachkommen.