Netzanschluss

§ 18 (1) EnWG - Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von

                           Letztverbrauchern in Niederspannung.

             
Am 8. November 2006 traten folgende Verordnungen zu dem Energie- wirtschaftsgesetz in Kraft:


 Niederspannungsanschlussverordnung - NAV

 Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV


Sie ersetzen die Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV).


Seit dem 01.01.2007 gelten außerdem die „Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Werl GmbH“ zur NAV. Diese lösen die „Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Werl GmbH“, zur AVBEltV ab.
 
 
 

§ 19 (1,2) EnWG - Technische Mindestanforderungen für den Netz-

                              anschluss


Geltungsbereich:


„Die Technischen Anschlussbedingungen konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik und gelten für Neuanschlüsse und vorhandene Anschlüsse an das Verteilnetz des VNB (Verteilnetzbetreibers) sowie für Netzanschlussänderungen. Netzanschlussänderungen umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage einer Kundenanlage sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität oder des Schutzkonzeptes. Für die technische Ausführung eines Netzanschlusses wie auch für den umgebauten und erweiterten Teil einer Kundenanlage gilt jeweils die zum Erstellungs- oder Umbau-Zeitpunkt gültige TAB.“
 

Grundsätze:


„Es gelten die „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2007)“, die Ergänzung zu den TAB 2007 sowie die der TAB 2007 nachgelagerten VDEW-Richtlinien „Eigenerzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ und „Richtlinie für Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten“ sowie die nachfolgenden Regelungen.
 
Die Anschlussnehmer oder vom Anschlussnutzer bereitzustellende Einrichtungen müssen die nachfolgenden Anschlussbedingungen erfüllen. Der Einsatz von anderen als in diesen Anschlussbedingungen aufgeführten Einrichtungen ist nur im Einvernehmen mit den Stadtwerke Werl GmbH möglich.
 
Der Anschlussnehmer oder der Anschlussnutzer verpflichtet sich, die Einhaltung der Anschluss-bedingungen sicherzustellen und auf Anforderung nachzuweisen. Die Stadtwerke Werl GmbH behalten sich vor, eine Kontrolle der Einhaltung der Anschlussbedingungen vorzunehmen. Werden Mängel festgestellt, so kann die nachgelagerte Anschlussnutzung bis zur Mängelbeseitigung ausgesetzt werden.“

 

Für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Werl GmbH gelten folgende Richtlinien:


 Technische Anschlussbedingungen TAB 2007 Nordrhein Westfalen

     Ergänzung zur TAB2007 vom Oktober 2009 Umsetzung EEG 2009 und KWK-G 2009

     Erweiterung der TAB2007 vom 07.12.2011 Erzeugungsanlagen am Niederspgs.-Netz

      
Für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz gelten folgende Richtlinien:


 Technische Anschlussbedingungen TAB Mittelspannung 2008

     Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Werl GmbH zu den technischen

     Anschlussbedingungen TAB Mittelspannung 2008

 
Für den Anschluss von Eigenerzeugungsanlagen an das Netz gelten folgende Richtlinien:

    
 Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen

     am Niedersapnnungsnetz

 Richtlinie für Anschluss und Parallelbetrieb von Eigenerzeugungsanlagen
     am
 Mittelspannungsnetz


Für den Anschluss von Notstromanlagen an das Netz gelten folgende Richtlinien:


     VDN-Richtlinie Planung, Errichtung und Betrieb von Anlagen mit Notstromaggregaten


Informationen hierzu erteilt: Herr Frank Dietrich - Telefon: 02922 / 985 - 220

Weitere Informationen finden Sie unter www.bdew.de Netze/Transport - Netztechnik - Netzcodes und Richtlinien


 

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