Hier finden Sie für den Bereich Strom die Anfrage zum Netzanschluss oder zu Änderungen am Netzanschluss, sowie den Antrag zur Inbetriebsetzung (Zählereinbau, Zählerwechsel).
Anfrage Netzanschluss
Inbetriebsetzungsantrag
Hierzu beachten Sie bitte die Verordnungen und Bedingungen unter der Rubrik:
Veröffentlichungspflichten / Netzanschluss
Vor der Erstellung eines Netzanschlusses sind vertragliche Regelungen erforderlich.
Netzanschlussvertrag Niederspannung
Zustimmungserklärung des Grundstückeigentümers / Erbbauberechtigten
zum Netzanschlussvertrag ( Strom u. Erdgas)
Der Netzanschlussvertrag enthält u. a. die Anschrift der Anschlussstelle, die Eigentumsgrenze, die Spannungsebene und die Netzanschlusskapazität. Die Netzanschlusskapazität ist dabei die elektrische Leistung, die der Netzbetreiber an dem Anschluss vorhält. Sie bestimmt u. a. die Größe der Sicherung. Für Anschlussnehmer in Niederspannung gelten die gesetzlichen Vorgaben der Niederspannungsanschluss-verordnung (NAV).
Wegweiser zu Ihrem Netzanschluss / Hausanschluss