Grundlage für die Versorgung mit Trinkwasser ist die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Wasserversorgung von Tarifkunden vom 21. Juni 1979 (AVBWasserV) sowie die Ergänzenden Bedingungen.
AVB Wasser V
(Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser)
Ergänzende Bedingungen zur AVBWasserV
Der Hausanschluss besteht aus der Verbindung des Verteilungsnetzes mit der Kundenanlage. Er beginnt an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet mit der Hauptabsperrvorrichtung.