Jahresvorauszahlung spart Ihr Geld

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

wir bieten Ihnen für die Zahlung der Energie- und Wasserlieferungen alternativ zu den zwölf Abschlagszahlungen eine Jahresvorauszahlung an. Für die Jahresvorauszahlung gewähren wir eine Vergütung für das Abrechnungsjahr 2012 von 2,5% pro Jahr.

Die Erteilung einer Einzugsermächtigung oder die Bareinzahlung ist Voraussetzung für eine Vergütung bei der Jahresvorauszahlung. Der Zinssatz wird jährlich der Marktlage angepasst.

Sie möchten das einfache System der Jahresvorauszahlung nutzen und dabei noch Geld sparen? Wie es funktioniert, einen entsprechenden Auftrag und ein Berechnungsbeispiel sind nachfolgend aufgeführt:

Welche Vorteile ergeben sich?
Es wird eine Vergütung bei der Abrechnung angesetzt.
Beispiel: Bei einem monatlichen Abschlagsbetrag in Höhe von 100,00 Euro errechnet sich eine jährliche Vergütung von 30,00 Euro. Die Bank-Buchungsgebühren verringern sich.

Wann ist die Jahresvorauszahlung zu zahlen?
Die Jahresvorauszahlung (Summe der errechneten zwölf Abschläge) und den Endbetrag aus der Jahresabrechnung werden wir zu deren Fälligkeit in einer Summe von Ihrem Konto abbuchen.

Wann wird die Vergütung abgerechnet?
Die Vergütung wird Ihnen in der darauf folgenden Jahresend- oder ggf. Umzugsrechnung gutgeschrieben.

Was ist zu tun, um auf die Jahresvorauszahlung umzustellen?
Laden Sie sich dieses Dokument herunter und nutzen Sie den anhängenden Abschnitt zur Vereinbarung Ihrer Jahresvorauszahlung. Tragen Sie bitte die erforderlichen Daten ein. Senden Sie uns das Formular (per Post oder per Fax 985-100) unterschrieben zurück.

Kann die Jahresvorauszahlung gekündigt werden?
Ja, jeweils vier Wochen schriftlich zur nächsten Jahresabrechnung.

Berechnungsbeispiel

In dem nachstehenden Berechnungsbeispiel sind monatliche Abschlagszahlungen von 100,00 Euro angesetzt. Der Zinssatz beträgt 2,5 %/a. Die Gesamtvergütung errechnet sich aus:


100 Euro/Monat x 12 Monate x 2,5 /100.


Dabei ergibt sich eine Gesamtgutschrift von 30,00 Euro, die bei der nächsten Jahresabrechnung gutgeschrieben wird. Die Jahresvorauszahlung wird mit Fälligkeit der Endrechnung und des ersten Abschlages abgebucht.


Wird im Laufe des Abrechnungsjahres auf die Jahresvorauszahlung umgestellt, reduziert sich die Bonusvergütung für das Umstellungsjahr entsprechend.


 

Das Formular für die Vereinbarung zur Jahresvorauszahlung können Sie mit der folgenden pdf-Datei herunterladen:


 Formular Jahresvorauszahlung




 


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