Die Stadtwerke Werl GmbH beliefern als Energieversorgungsunternehmen die meisten Haushaltskunden* in dem Netzgebiet Werl mit Elektrizität und Erdgas. Auf dieser Grundlage wurden die Stadtwerke Werl GmbH bis zum 30.06.2012 als Grundversorger gemäß § 36 (2) EnWG festgestellt.
* Haushaltskunden sind nach § 3 Nr. 22 EnWG
- Kunden im Haushalt, ohne Rücksicht auf ihren Jahresverbrauch
- Kunden, die im beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Bereichen tätig sind und deren Jahresverbrauch 10.000 kWh nicht übersteigt.
Für die Belieferung im Wege der Grundversorgung gelten die Preise und Bedingungen des Allgemeinen Tarifs sowie die NAV, StromGVV und die jeweiligen Ergänzenden Bedingungen.
Ergänzende Bedingungen zur StromGVV
Preisblatt zu den Ergänzenden Bedingungen zur StromGVV und GasGVV