Heizungsumstellung
Förderprogramm gültig ab 01.01.2010
Wir fördern die Umstellung einer mindestens 15 Jahre alten Heizungsanlage von dem bisherigen Energieträger Heizöl, Koks/Kohle oder Flüssiggas auf Erdgas-Brennwerttechik bzw. Erdgas-Brennwerttechnik in Kombination mit einer Solarthermieanlage. Die Umstellung muss im Netzgebiet der Stadtwerke Werl GmbH erfolgen.
Andere Maßnahmen, wie z.B. Erdgasheizungen in Neubauten oder die Modernisierung bestehender Erdgasheizungen, sind von dieser Bezuschussung ausgenommen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt:
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Brennwerttechnik |
Brennwerttechnik + Solar |
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Einfamilienhaus |
Euro |
400 |
600 |
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Etagenwohnung |
Euro |
400 |
400 |
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Mehrfamilienhaus
3 bis 5 Wohneinheiten |
Euro |
600 |
900 |
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Mehrfamilienhaus
6 und mehr Wohneinheiten |
Euro |
800 |
1.200 |
Die Zahlung des Zuschusses ist daran gebunden, dass nach Einreichung des Antrages die Heizungsanlage innerhalb von 3 Monaten bzw. bis spätestens 31.12.2010 umgestellt und in Betrieb genommen ist und über mindestens 5 Jahre Erdgas von den Stadtwerken Werl GmbH bezogen wird. Sollte der Vertrag vom Zuschussnehmer vorzeitig gekündigt werden, wird eine zeitanteilige Nachberechnung durchgeführt. Solarthermieanlagen werden nur in Kombination mit der Umstellung auf eine Erdgas-Brennwertheizung gefördert. Die ausschließliche Förderung einer Solarthermieanlage erfolgt nicht.
Weitere Voraussetzungen für den Erhalt des Zuschusses sind:
- der Nachweis, dass die Heizungsanlage älter als 15 Jahre ist (z. B. Schornsteinfegerprotokoll)
- das Vorlegen einer Rechnungskopie
Antragsformular Heizungsumstellung
Erdgasgeräte
Wir fördern die Umstellung auf Erdgas, für die Umwelt und für Ihre Kostenreduzierung in der Zukunft. So zahlen wir auf Antrag einen Zuschuss für die Anschaffung eines Erdgas-Herdes/Wäschetrockners.
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Erdgas-Herd |
Euro |
200 |
| Erdgas-Wäschetrockner |
Euro |
200 | |
Für die Anschaffung dieser Gasgeräte wird der Zuschuss gezahlt, wenn sie mit Erdgas aus dem Versorgungsnetz der Stadtwerke Werl GmbH betrieben werden. Den Zuschuss erhalten Sie nach Vorlage der Rechnung oder des Inbetriebsetzungsantrages.
Antragsformular Erdgasgeräte
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die o. g. Förderungen. Die Stadtwerke Werl GmbH behalten sich Änderungen der Zuschussbedingungen vor.