Erdgasfahrzeug
Förderprogramm gültig ab 01.06.2011
Wir fördern den Erwerb eines Erdgasfahrzeuges. Die Höhe des Zuschusses beträgt:
Die Förderbedingungen finden Sie im folgenden Antragsformular:
Antragsformular Erdgasfahrzeug
Elektro-Mobilität
Förderprogramm gültig ab 01.06.2011
Wir verstärken unser Engagement für klimafreundliche Elekro-Mobilität. Mit der Investition in ein Elektro-Auto sowie in ein Elektro-Fahrrad wollen wir unsere Vorbildfunktion wahrnehmen und zu einem stärkeren Bewusstsein für klimafreundliche Energien und Ressourcenschonung beitragen. Daher unterstützen wir finanziell die Anschaffung von E-Fahrzeugen.
Die Höhe der Zuschüsse beträgt:
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Elektrofahrrad |
Euro |
100 |
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Elektroroller |
Euro |
200 |
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Elektroauto |
Euro |
1.500 |
Die einzelnen Förderbedingungen finden Sie in den folgenden Antragsformularen:
Antragsformular Elektrofahrrad
Antragsformular Elektroroller
Antragsformular Elektroauto
Bei unserem Elektrofahrrad handelt es sich um ein Derby/Kalkhoff-Pedelec. Das E-Bike kann im Zeitraum 01.04.2012 bis 31.10.2012 von Ihnen für Testfahrten ausgeliehen werden.
Antragsformular Ausleihung E-Bike
Heizungsumstellung
Förderprogramm gültig ab 01.01.2012
Wir fördern die Umstellung einer Heizungsanlage von dem bisherigen Energieträger Heizöl, Koks/Kohle oder Flüssiggas auf Erdgas-Brennwerttechik bzw. Erdgas-Brennwerttechnik in Kombination mit einer Solarthermieanlage. Die Umstellung muss im Netzgebiet der Stadtwerke Werl GmbH erfolgen.
Andere Maßnahmen, wie z.B. Erdgasheizungen in Neubauten oder die Modernisierung bestehender Erdgasheizungen, sind von dieser Bezuschussung ausgenommen.
Die Höhe des Zuschusses beträgt:
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Brennwerttechnik |
Brennwerttechnik + Solar |
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1-2 Familienhaus |
Euro |
400 |
600 |
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Etagenwohnung |
Euro |
400 |
400 |
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Mehrfamilienhaus
3 bis 5 Wohneinheiten |
Euro |
600 |
900 |
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Mehrfamilienhaus
6 und mehr Wohneinheiten |
Euro |
800 |
1.200 |
Die Zahlung des Zuschusses ist daran gebunden, dass die Inbetriebnahme der Heizungsanlage innerhalb eines Jahres nach Einreichung des Antrages erfolgt und über mindestens 5 Jahre Erdgas von den Stadtwerken Werl GmbH bezogen wird. Sollte der Vertrag vom Zuschussnehmer vorzeitig gekündigt werden, wird eine zeitanteilige Nachberechnung durchgeführt. Solarthermieanlagen werden nur in Kombination mit der Umstellung auf eine Erdgas-Brennwertheizung gefördert. Die ausschließliche Förderung einer Solarthermieanlage erfolgt nicht.
Weitere Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist das Vorlegen einer Rechnungskopie der neuen Heizungsanlage.
Antragsformular Heizungsumstellung
Erdgasgeräte
Wir fördern die Umstellung auf Erdgas, für die Umwelt und für Ihre Kostenreduzierung in der Zukunft. So zahlen wir auf Antrag einen Zuschuss für die Anschaffung eines Erdgas-Herdes/Wäschetrockners.
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Erdgas-Herd |
Euro |
200 |
| Erdgas-Wäschetrockner |
Euro |
200 | |
Für die Anschaffung dieser Gasgeräte wird der Zuschuss gezahlt, wenn sie mit Erdgas aus dem Versorgungsnetz der Stadtwerke Werl GmbH betrieben werden. Den Zuschuss erhalten Sie nach Vorlage der Rechnung oder des Inbetriebsetzungsantrages.
Antragsformular Erdgasgeräte
Es besteht kein Rechtsanspruch auf die o. g. Förderungen. Die Stadtwerke Werl GmbH behalten sich Änderungen der Zuschussbedingungen vor.