Förderprogramme

Erdgasfahrzeug

Förderprogramm gültig ab 01.06.2011


Wir fördern den Erwerb eines Erdgasfahrzeuges. Die Höhe des Zuschusses beträgt:


Erdgasfahrzeug

Euro

500


Die Förderbedingungen finden Sie im folgenden Antragsformular:


 Antragsformular Erdgasfahrzeug


 

Elektro-Mobilität
Förderprogramm gültig ab 01.06.2011


Wir verstärken unser Engagement für klimafreundliche Elekro-Mobilität. Mit der Investition in ein Elektro-Auto sowie in ein Elektro-Fahrrad wollen wir unsere Vorbildfunktion wahrnehmen und zu einem stärkeren Bewusstsein für klimafreundliche Energien und Ressourcenschonung beitragen. Daher unterstützen wir finanziell die Anschaffung von E-Fahrzeugen.

 

Die Höhe der Zuschüsse beträgt:


Elektrofahrrad

Euro

100

Elektroroller

Euro

200

Elektroauto

Euro

1.500


Die einzelnen Förderbedingungen finden Sie in den folgenden Antragsformularen:


 Antragsformular Elektrofahrrad 

 

 Antragsformular Elektroroller


 Antragsformular Elektroauto


Bei unserem Elektrofahrrad handelt es sich um ein Derby/Kalkhoff-Pedelec. Das E-Bike kann im Zeitraum 01.04.2012 bis 31.10.2012 von Ihnen für Testfahrten ausgeliehen werden.

 

 Antragsformular Ausleihung E-Bike


 

Heizungsumstellung

Förderprogramm gültig ab 01.01.2012   

                           

Wir fördern die Umstellung einer Heizungsanlage von dem bisherigen Energieträger Heizöl, Koks/Kohle oder Flüssiggas auf Erdgas-Brennwerttechik bzw. Erdgas-Brennwerttechnik in Kombination mit einer Solarthermieanlage. Die Umstellung muss im Netzgebiet der Stadtwerke Werl GmbH erfolgen.


Andere Maßnahmen, wie z.B. Erdgasheizungen in Neubauten oder die Modernisierung bestehender Erdgasheizungen, sind von dieser Bezuschussung ausgenommen.


Die Höhe des Zuschusses beträgt:


 

 

Brennwerttechnik

Brennwerttechnik + Solar

1-2 Familienhaus

Euro

400

600

Etagenwohnung

Euro

400

400

Mehrfamilienhaus

3 bis 5 Wohneinheiten

Euro

600

900

Mehrfamilienhaus

6 und mehr Wohneinheiten

Euro

800

1.200


Die Zahlung des Zuschusses ist daran gebunden, dass die Inbetriebnahme der Heizungsanlage innerhalb eines Jahres nach Einreichung des Antrages erfolgt und über mindestens 5 Jahre Erdgas von den Stadtwerken Werl GmbH bezogen wird. Sollte  der Vertrag vom Zuschussnehmer vorzeitig gekündigt werden, wird eine zeitanteilige Nachberechnung durchgeführt. Solarthermieanlagen werden nur in Kombination mit der Umstellung auf eine Erdgas-Brennwertheizung gefördert. Die ausschließliche Förderung einer Solarthermieanlage erfolgt nicht.


Weitere Voraussetzung für den Erhalt des Zuschusses ist das Vorlegen einer Rechnungskopie der neuen Heizungsanlage.

 

 Antragsformular Heizungsumstellung 

 

Erdgasgeräte

Wir fördern die Umstellung auf Erdgas, für die Umwelt und für Ihre Kostenreduzierung in der Zukunft. So zahlen wir auf Antrag einen Zuschuss für die Anschaffung eines Erdgas-Herdes/Wäschetrockners.

Erdgas-Herd

 Euro

200

Erdgas-Wäschetrockner

 Euro

200


Für die Anschaffung dieser Gasgeräte wird der Zuschuss gezahlt, wenn sie mit Erdgas aus dem Versorgungsnetz der Stadtwerke Werl GmbH betrieben werden. Den Zuschuss erhalten Sie nach Vorlage der Rechnung oder des Inbetriebsetzungsantrages.


 Antragsformular Erdgasgeräte



Es besteht kein Rechtsanspruch auf die o. g. Förderungen. Die Stadtwerke Werl GmbH behalten sich Änderungen der Zuschussbedingungen vor. 


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