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Grundversorgung Gas

Wir versorgen Sie mit Erdgas

Die Stadtwerke Werl GmbH gewährleisten eine zuverlässige Versorgung mit Erdgas für die Stadt Werl und seine Bürger. Hier finden Sie alle Infos zur Grundversorgung.

Sie sind Geschäftskunde? 
Sprechen Sie uns an. Wir erstellen gern ein individuelles Angebot für Sie.

Ihre Vorteile

  • Keine feste Vertragsdauer
  • Standardprodukt mit komplettem Serviceangebot
  • Grundversorgung fürs Zuhause
  • Bestabrechnung entsprechend Ihres Bedarfs

Häufig gestellte Fragen

Ich möchte Strom/Gas/Trinkwasser von den Stadtwerken Werl beziehen: Wie bekomme ich einen Hausanschluss?

Alle Informationen und Formulare rund um das Thema Hausanschluss finden Sie hier.

Mein Auto fährt mit Erdgas. Wo finde ich Erdgastankstellen in der Region?

Auf unserer Seite Erdgastankstellen (Link zur Seite) haben wir alle Informationen dazu für Sie zusammengefasst.

Wie viel CO2 Einsparungspotenzial bietet Erdgas?

Bei der Erdgasverbrennung entstehen je verbrauchter Kilowattstunde ca. 200 g CO2 Emissionen. 

BeispielJahresverbrauchVerbesserte CO2-Bilanz pro Jahr
Einfamilienhaus20.000 kWh- 4 Tonnen
6-Familienhaus70.000 kWh- 14 Tonnen

Weitere Infos zur Grundversorgung

SWG mini / midi – Preise

Gültig bei einem Jahresverbrauch unter 10.000 kWh/a

 

Netto

Brutto

Arbeitspreis

Cent/kWh

17,39

18,61

Grundpreis

Euro/Jahr

84,00

89,88

Preisstand: 01.01.2023

SWG maxi / maxi plus – Preise

Gültig bei einem Jahresverbrauch über 10.000 kWh/a

Grundpreis bei einer Wohnungs- /Gewerbeeinheit 

 

Netto

Brutto

Arbeitspreis 

Cent/kWh

16,85

18,03

Grundpreis                 

Euro/Jahr

138,00

147,66

Preisstand: 01.01.2023

Grundpreis bei zwei und mehr Wohnungs- /Gewerbeeinheiten wird nach der Zählergröße berechnet.

 

Netto

Brutto

Zählergröße bis G 16

Euro/Jahr

174,00

186,18

Zählergröße G 25

Euro/Jahr

210,00

224,70

Zählergröße G 40

Euro/Jahr

270,00

288,90

Zählergröße G 65

Euro/Jahr

330,00

353,10

Zählergröße G 100

Euro/Jahr

390,00

417,30

Allgemeine Infos zu den Preisen

In den Grundpreisen ist der Messpreis für einen Zähler enthalten. Für einen zusätzlichen Zähler werden 2,98 Euro/Monat einschl. 7 % Umsatzsteuer berechnet.

Innerhalb der Grund- und Ersatzversorgung wird für Abnahmestellen mit einer Wohnungs-/Gewerbeeinheit eine Bestabrechnung durchgeführt. Dies bedeutet, dass bei der Abrechnung die für Sie günstigere Preisstellung abgerechnet wird.

Informationspflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 3 GasGVV

In den Grundversorgungstarifen sind folgende Preisbestandteile enthalten:

  • Konzessionsabgabe
    0,270 Cent/kWh netto bzw.   0,29 Cent/kWh brutto (inkl. 7% Umsatzsteuer)
     
  • Erdgassteuer
    0,550 Cent/kWh netto,  0,59 Cent/kWh brutto (inkl. 7% Umsatzsteuer)

Der Saldo dieser Belastungen beträgt 0,820 Cent/kWh netto bzw. 0,88 Cent/kWh (inkl. 7% Umsatzsteuer)

§ 36 EnWG – Grundversorgungspflicht

Die Stadtwerke Werl GmbH beliefern als Energieversorgungsunternehmen die meisten Haushaltskunden* im Netzgebiet Werl mit Erdgas. Auf dieser Grundlage wurden die Stadtwerke Werl GmbH bis zum 30.06.2024 als Grundversorger gemäß § 36 (2) EnWG festgestellt. 

*Haushaltskunden sind nach § 3 Nr. 22 EnWG

 

  • Kunden im Haushalt, ohne Rücksicht auf ihren Jahresverbrauch
  • Kunden, die in beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Bereichen tätig sind und deren Jahresverbrauch 10.000 kWh nicht übersteigt. 
     

Für die Belieferung im Wege der Grundversorgung gelten die Preise und Bedingungen des Allgemeinen Tarifs sowie die NDAV, GasGVV und die jeweiligen Ergänzenden Bedingungen.

§ 38 EnWG – Ersatzversorgung mit Energie

Für die Belieferung im Wege der Ersatzversorgung gelten ebenfalls die Preise und Bedingungen des Allgemeinen Tarifs sowie die NDAV, GasGVV und die jeweiligen Ergänzenden Bedingungen.

Infos zur Ersatzversorgung Erdgas von „Haushalts- und Gewerbekunden“

Preis

SWG mini / SWG midi (bis 10.000 kWh/a) 
 

Netto

Brutto

Arbeitspreis

Cent/kWh

24,22

25,92

Grundpreis je Zähler

Euro/Monat

20,00

21,40

Preisstand: 01.01.2023

Preis

SWG maxi / SWG maxiplus (ab 10.001 kWh/a) 
 

Netto

Brutto

Arbeitspreis

Cent/kWh

24,22

25,92

Grundpreis je Zähler

Euro/Monat

20,00

21,40

Preisstand: 01.01.2023

Grundpreis bei zwei und mehr Wohnungs- /Gewerbeeinheiten wird nach der Zählergröße berechnet.

 

Netto

Brutto

Zählergröße bis G 16 

Euro/Monat

22,00

23,54

Zählergröße G 25

Euro/Monat

25,00

26,75

Zählergröße G 40

Euro/Monat

30,00

32,10

Zählergröße G 65

Euro/Monat

35,00

37,45

Zählergröße G 100 

Euro/Monat

40,00

42,80

Allgemeine Infos zu den Preisen

Innerhalb der  Ersatzversorgung wird für Abnahmestellen mit einer Wohn-/Gewerbeeinheit eine Bestabrechnung durchgeführt. Dies bedeutet, dass bei der Abrechnung jeweils der günstigste Tarif oder Preis angesetzt wird. In den Grundpreisen ist der Messpreis für einen Zähler enthalten. Für einen zusätzlichen Zähler werden 20,00 Euro/Monat einschließlich 7% Umsatzsteuer berechnet. Die Arbeitspreise werden monatlich neu ermittelt und abgerechnet.

Informationspflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 3 GasGVV

In den Grundversorgungstarifen sind folgende Preisbestandteile enthalten:

  • Konzessionsabgabe
    0,27 Cent/kWh netto bzw.   0,29 Cent/kWh brutto (inkl. 7% Umsatzsteuer)
     
  • Erdgassteuer
    0,55 Cent/kWh netto,  0,59 Cent/kWh brutto (inkl. 7% Umsatzsteuer)

Der Saldo dieser Belastungen beträgt 0,82 Cent/kWh netto bzw. 0,88 Cent/kWh (inkl. 7% Umsatzsteuer)

§ 36 EnWG – Grundversorgungspflicht

Die Stadtwerke Werl GmbH beliefern als Energieversorgungsunternehmen die meisten Haushalts- und Gewerbekunden* im Netzgebiet Werl mit Erdgas. Auf dieser Grundlage wurden die Stadtwerke Werl GmbH bis zum 30.06.2024 als Grundversorger gemäß § 36 (2) EnWG festgestellt. 

*Haushaltskunden sind nach § 3 Nr. 22 EnWG

 

  • Kunden im Haushalt, ohne Rücksicht auf ihren Jahresverbrauch
  • Kunden, die in beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Bereichen tätig sind und deren Jahresverbrauch 10.000 kWh nicht übersteigt. 
     

§ 38 EnWG – Ersatzversorgung mit Energie

Für die Belieferung im Wege der Ersatzversorgung gelten ebenfalls die Preise und Bedingungen des Allgemeinen Tarifs sowie die NDAV, GasGVV und die jeweiligen Ergänzenden Bedingungen.

Weitere Infos zur Ersatzversorgung Erdgas von „RLM-Kunden“
„RLM-Kunden“ sind Letztverbraucher, die Energie nicht für private Zwecke benötigen und deren Jahresverbrauch mehr als 10.000 kWh beträgt.Hierzu zählen auch Industrie- und Geschäftskunden mit registrierender ¼-h-Lastgangmessung.

Preis

Arbeitspreis

18,44 Cent/kWh

Grundpreis je Zähler

150,00 Euro/Jahr

Bei den genannten Preisen handelt es sich um gerundete Nettopreise (ohne Netzentgelte, Steuern und Abgaben). 

Preisstand: 01.04.2023

Allgemeine Infos zu den Preisen

Hinzuzrechnen sind die aktuellen Sätze der Netznutzungsentgelte inkl. der gültigen Preise für den Messstellenbetrieb und ggf. weiterer Kostenbestandteile im Rahmen der Zählwerterfassung, die Konzessionsabgabe, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen (Umlage nach § 60 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG-Umlage), Offshore-Netzumlage nach § 17 f des EnWG, Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten, Aufschlag nach § 26 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Umlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung) sowie die jeweilige Strom- und Umsatzsteuer.
Änderungen oder Neueinführungen von Steuern, Abgaben und durch Gesetz verursachte Preisbelastungen werden ebenfalls hinzugerechnet.

Informationspflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 3 GasGVV

In den Grundversorgungstarifen sind folgende Preisbestandteile enthalten:

  • Konzessionsabgabe
    0,27 Cent/kWh netto bzw.   0,29 Cent/kWh brutto (inkl. 7% Umsatzsteuer)
     
  • Erdgassteuer
    0,55 Cent/kWh netto,  0,59 Cent/kWh brutto (inkl. 7% Umsatzsteuer)

Der Saldo dieser Belastungen beträgt 0,82 Cent/kWh netto bzw. 0,88 Cent/kWh (inkl. 7% Umsatzsteuer)

RLM-Kunden

sind Letztverbraucher, die Energie nicht für private Zwecke benötigen und deren Jahresverbrauch mehr als 10.000 kWh beträgt. Hierzu zählen auch Industrie- und Geschäftskunden mit registrierender ¼-h-Lastgangmessung. 

 

Eine Ersatzversorgung liegt vor, wenn Letztverbraucher aus dem Nieder- oder Mittelspannungsnetz Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d. h. es findet ein Strombezug ohne Liefervertrag statt. Die Ersatzversorgung endet mit Vertragsschluss mit einem Lieferanten, spätestens aber nach drei Monaten. Eine Ersatzversorgung über diesen Zeitraum hinaus ist gesetzlich ausgeschlossen. Wurde bis dahin kein Stromliefervertrag abgeschlossen, kann die darüberhinausgehende Entnahme von Strom aus dem Stromnetz unterbrochen werden.

§ 36 EnWG – Grundversorgungspflicht

Die Stadtwerke Werl GmbH beliefern als Energieversorgungsunternehmen die meisten Haushaltskunden* im Netzgebiet Werl mit Erdgas. Auf dieser Grundlage wurden die Stadtwerke Werl GmbH bis zum 30.06.2024 als Grundversorger gemäß § 36 (2) EnWG festgestellt. 

*Haushaltskunden sind nach § 3 Nr. 22 EnWG

 

  • Kunden im Haushalt, ohne Rücksicht auf ihren Jahresverbrauch
  • Kunden, die in beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Bereichen tätig sind und deren Jahresverbrauch 10.000 kWh nicht übersteigt. 
     

§ 38 EnWG – Ersatzversorgung mit Energie

Für die Belieferung im Wege der Ersatzversorgung gelten ebenfalls die Preise und Bedingungen des Allgemeinen Tarifs sowie die NDAV, GasGVV und die jeweiligen Ergänzenden Bedingungen.

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Telefax: 0 29 22 / 985-102

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