Bei den genannten Preisen handelt es sich um gerundete Bruttopreise einschließlich 19 Prozent Umsatzsteuer.
Preisstand: 01.02.2023
Zweitarifmessung / Schwachlast – Preise
Bei den genannten Preisen handelt es sich um gerundete Bruttopreise einschließlich 19 Prozent Umsatzsteuer.
Preisstand: 01.02.2023
Allgemeine Infos zu den Preisen
In den Preisen sind die Stromsteuer, die gesetzlichen Belastungen aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, die Umlagen nach §17f EnWG (Offshore-Netzumlage), §19 StromNEV und §18 AbLaV
(abschaltbare Lasten) enthalten. Weiterhin sind die Entgelte des Netzbetreibers für Netznutzung und Messstellenbetrieb inkl. Messung enthalten. Die Arbeitspreise enthalten Konzessionsabgabe, die an die Stadt Werl abgeführt wird. Sie beträgt 1,59 Cent/kWh zzgl. USt, bei Schwachlastregelungen 0,61 Cent/kWh zzgl. USt. Die Arbeitspreise werden monatlich neu ermittelt und abgerechnet.
Informationspflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 3 und 4 StromGVV
In den folgenden Dateien sind die nach § 2 Abs. 3 Satz 3 StromGVV einzeln auszuweisenden Bestandteile des Allgemeinen Preises der Ersatzversorgung Strom von „Haushalts- und Gewerbekunden“ aufgeführt.
Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.