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Grundversorgung

Sichere Stromversorgung – immer

Wir versorgen die Stadt Werl sicher und zuverlässig mit Strom. Egal ob Privat- oder Geschäftskunde. Wir haben für jeden den passenden Tarif. Überzeugen Sie sich selbst auf unserer Stromübersichtsseite finden Sie bereits ein breites Angebot an verschiedenen Tarifen.

Sie sind Geschäftskunde und haben ganz bestimmte Anforderungen oder Vorstellungen? 
Dann melden Sie sich gern auch einfach direkt bei uns. 

Ihre Vorteile

  • Keine feste Vertragsdauer
  • Standardprodukt mit komplettem Serviceangebot
  • Grundversorgung fürs Zuhause

Häufig gestellte Fragen

Ich habe gehört, dass man auch Stromgutschriften bekommen kann. Wie geht das?

Wir schenken Ihnen Strom, wenn Sie einen runden Geburtstag feiern oder Nachwuchs bekommen haben! In beiden Fällen bekommen Sie eine 30 Euro Stromgutschrift von uns. Das Geschenk verrechnen wir dann bei Ihrer nächsten Jahresrechnung.

Wenn Sie in diesem Jahr einen runden Geburtstag haben, füllen Sie einfach folgendes Anmeldeformular aus und schicken es uns zu.

Wenn Sie Nachwuchs bekommen haben, dann finden Sie das Formular für unser Strom-Geschenk in Ihrem Begrüßungspaket der Stadt Werl. Formular ausfüllen und im Kundencenter abgeben. Die Verrechnung erfolgt dann mit der kommenden Jahresverbrauchsabrechnung.

Was versteht man unter dem Begriff Stromkennzeichnung?

Bei der Stromkennzeichnung geht es darum, Ihnen zu zeigen, wie der Strom, den wir Ihnen liefern, erzeugt wurde. Aus diesen Daten ergibt sich der sogenannte Strommix. Zusammengestellt haben wir die Herkunftsinformationen gemäß § 42, Energiewirtschaftsgesetz (EnWG vom 13.07.2005, geändert 2019).

Wann und wozu brauche ich das Übergabeprotokoll?

Für Ihre An- oder Abmeldung benötigen wir ein Übergabeprotokoll. Laden Sie das entsprechende Protokoll herunter und senden es ausgefüllt an uns zurück. Sie finden das Protokoll auf der An-/Abmeldung-Seite.

Weitere Infos zur Grundversorgung

Eintarifmessung – Preise

 

 

Netto

Brutto

Arbeitspreis

Cent/kWh

40,277

47,93

Grundpreis je Zähler

Euro/Jahr

108,00

128,52

Wandlersatz (zusätzlich, wenn vorhanden)

Euro/Jahr

33,60

39,98

Bei den genannten Preisen handelt es sich um gerundete Bruttopreise einschließlich 19 Prozent Umsatzsteuer. 
Preisstand: 01.01.2023

Zweitarifmessung / Schwachlast – Preise

  

Netto

Brutto

Arbeitspreis HT

Cent/kWh

40,277

47,93

Schwachlastarbeitspreis NT

Cent/kWh

35,479

42,22

Grundpreis je Zähler              

Euro/Jahr

132,60

157,79

Wandlersatz (zusätzlich, wenn vorhanden)

Euro/Jahr

33,60

39,98

Bei den genannten Preisen handelt es sich um gerundete Bruttopreise einschließlich 19 Prozent Umsatzsteuer. Preisstand: 01.01.2023

Allgemeine Infos zu den Preisen

In den Preisen sind die Stromsteuer, die gesetzlichen Belastungen aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, die Umlagen nach §17f EnWG (Offshore-Haftungsumlage), §19 StromNEV und §18 AbLaV (abschaltbare Lasten) und die Konzessionsabgabe, die an die Stadt Werl abgeführt wird, enthalten. Weiterhin sind die Entgelte des Netzbetreibers für Netznutzung, Messstellenbetrieb sowie Messung und Abrechnung enthalten.
 

Informationspflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 3 und 4 StromGVV

In den folgenden Dateien sind die nach § 2 Abs. 3 Satz 3 StromGVV einzeln auszuweisenden Bestandteile des Allgemeinen Preises der Grundversorgung aufgeführt.

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.

§ 36 EnWG – Grundversorgungspflicht

Die Stadtwerke Werl GmbH beliefern als Energieversorgungsunternehmen die meisten Haushaltskunden* im Netzgebiet Werl mit Elektrizität. Auf dieser Grundlage wurden die Stadtwerke Werl GmbH bis zum 30.06.2024 als Grundversorger gemäß § 36 (2) EnWG festgestellt. 

*Haushaltskunden sind nach § 3 Nr. 22 EnWG

 

  • Kunden im Haushalt, ohne Rücksicht auf ihren Jahresverbrauch
  • Kunden, die in beruflichen, landwirtschaftlichen oder gewerblichen Bereichen tätig sind und deren Jahresverbrauch 10.000 kWh nicht übersteigt. 
     

Für die Belieferung im Wege der Grundversorgung gelten die Preise und Bedingungen des Allgemeinen Tarifs sowie die NAV, StromGVV und die jeweiligen Ergänzenden Bedingungen.

§ 38 EnWG – Ersatzversorgung mit Energie

Für die Belieferung im Wege der Ersatzversorgung gelten ebenfalls die Preise und Bedingungen des Allgemeinen Tarifs sowie die NAV, StromGVV und die jeweiligen Ergänzenden Bedingungen.

Infos zur Ersatzversorgung Strom von "Haushalts- und Gewerbekunden"

Eintarifmessung – Preise

 

Netto

Brutto

Arbeitspreis

Cent/kWh

40,28

47,93

Grundpreis je Zähler

Euro/Monat

20,00

23,80

Bei den genannten Preisen handelt es sich um gerundete Bruttopreise einschließlich 19 Prozent Umsatzsteuer. 
Preisstand: 01.02.2023

Zweitarifmessung / Schwachlast – Preise

 

Netto

Brutto

Arbeitspreis HT

Cent/kWh

40,28

47,93

Schwachlastarbeitspreis NT

Cent/kWh

40,28

47,93

Grundpreis je Zähler              

Euro/Monat

20,00

23,80

Wandlersatz (zusätzlich, wenn vorhanden)

Euro/Monat

4,50

5,36

Bei den genannten Preisen handelt es sich um gerundete Bruttopreise einschließlich 19 Prozent Umsatzsteuer. 
Preisstand: 01.02.2023

Allgemeine Infos zu den Preisen

In den Preisen sind die Stromsteuer, die gesetzlichen Belastungen aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, die Umlagen nach §17f EnWG (Offshore-Netzumlage), §19 StromNEV und §18 AbLaV
(abschaltbare Lasten) enthalten. Weiterhin sind die Entgelte des Netzbetreibers für Netznutzung und Messstellenbetrieb inkl. Messung enthalten. Die Arbeitspreise enthalten Konzessionsabgabe, die an die Stadt Werl abgeführt wird. Sie beträgt 1,59 Cent/kWh zzgl. USt, bei Schwachlastregelungen 0,61 Cent/kWh zzgl. USt. Die Arbeitspreise werden monatlich neu ermittelt und abgerechnet.

Informationspflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 3 und 4 StromGVV

In den folgenden Dateien sind die nach § 2 Abs. 3 Satz 3 StromGVV einzeln auszuweisenden Bestandteile des Allgemeinen Preises der Ersatzversorgung Strom von „Haushalts- und Gewerbekunden“ aufgeführt.

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.

§ 38 EnWG – Ersatzversorgung mit Energie

Für die Belieferung im Wege der Ersatzversorgung gelten ebenfalls die Preise und Bedingungen des Allgemeinen Tarifs sowie die NAV, StromGVV und die jeweiligen Ergänzenden Bedingungen.

Weitere Infos zur Ersatzversorgung Strom von „RLM Kunden"
„RLM-Kunden“ sind Letztverbraucher, die Energie nicht für private Zwecke benötigen und deren Jahresverbrauch mehr als 10.000 kWh beträgt. Hierzu zählen auch Industrie- und Geschäftskunden mit registrierender ¼-h-Lastgangmessung.

Eintarifmessung – Preise

Arbeitspreis40,77 Cent/kWh
Grundpreis je Zähler150,00 Euro/Jahr

Bei den genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise (ohne Netzentgelte, Steuern und Abgaben). 
Preisstand: 01.04.2023

Zweitarifmessung / Schwachlast – Preise

Arbeitspreis HT40,77 Cent/kWh
Schwachlastarbeitspreis NT40,77 Cent/kWh
Grundpreis je Zähler              150,00 Euro/Jahr

Bei den genannten Preisen handelt es sich um Nettopreise (ohne Netzentgelte, Steuern und Abgaben). 
Preisstand: 01.04.2023

Allgemeine Infos zu den Preisen

Hinzuzrechnen sind die aktuellen Sätze der Netznutzungsentgelte inkl. der gültigen Preise für den Messstellenbetrieb und ggf. weiterer Kostenbestandteile im Rahmen der Zählwerterfassung, die Konzessionsabgabe, die gesetzlichen Abgaben und Umlagen (Offshore-Netzumlage nach § 17 f des EnWG, Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten, Aufschlag nach § 26 Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, Umlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung) sowie die jeweilige Strom- und Umsatzsteuer.
Änderungen oder Neueinführungen von Steuern, Abgaben und durch Gesetz verursachte Preisbelastungen werden ebenfalls hinzugerechnet.

Informationspflicht nach § 2 Abs. 3 Satz 3 und 4 StromGVV

In den folgenden Dateien sind die nach § 2 Abs. 3 Satz 3 StromGVV einzeln auszuweisenden Bestandteile des Allgemeinen Preises der Ersatzversorgung Strom von „RLM-Kunden“ aufgeführt.

Zusätzliche Hinweise zur Höhe der genannten Umlagen und Aufschläge finden Sie auf der internetbasierten Informationsplattform der deutschen Übertragungsnetzbetreiber unter www.netztransparenz.de.

RLM-Kunden

sind Letztverbraucher, die Energie nicht für private Zwecke benötigen und deren Jahresverbrauch mehr als 10.000 kWh beträgt. Hierzu zählen auch Industrie- und Geschäftskunden mit registrierender ¼-h-Lastgangmessung. 

 

Eine Ersatzversorgung liegt vor, wenn Letztverbraucher aus dem Nieder- oder Mittelspannungsnetz Energie beziehen, ohne dass dieser Bezug einer Lieferung oder einem bestimmten Liefervertrag zugeordnet werden kann, d. h. es findet ein Strombezug ohne Liefervertrag statt. Die Ersatzversorgung endet mit Vertragsschluss mit einem Lieferanten, spätestens aber nach drei Monaten. Eine Ersatzversorgung über diesen Zeitraum hinaus ist gesetzlich ausgeschlossen. Wurde bis dahin kein Stromliefervertrag abgeschlossen, kann die darüberhinausgehende Entnahme von Strom aus dem Stromnetz unterbrochen werden.

§ 38 EnWG – Ersatzversorgung mit Energie

Für die Belieferung im Wege der Ersatzversorgung gelten ebenfalls die Preise und Bedingungen des Allgemeinen Tarifs sowie die NAV, StromGVV und die jeweiligen Ergänzenden Bedingungen.

Abwendungsvereinbarung
Abwendungsvereinbarung

Sollten Sie einmal in Zahlungsschwierigkeiten stecken, melden Sie sich bitte umgehend bei uns.
Wir sind für Sie da! Gemeinsam finden wir einen passenden Lösungsweg.

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Telefax: 0 29 22 / 985-102

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In diesem Fall würden wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot erstellen. Melden Sie sich dazu ganz einfach persönlich bei uns – per Telefon oder Mail:

Ralf Lülf
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