An-, Ab- und Ummelden

Neue Fristen zu An-, Ab- und Ummeldung beim Umzug  - was Sie jetzt wissen müssen 

Ab Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für den Wechsel des Energieanbieters. Innerhalb eines Werktages sollen Kunden damit Klarheit darüber haben, ob und zu welchem Datum der Lieferantenwechsel vollzogen wird. Wichtig zu wissen: bestehende Kündigungsfristen bleiben dabei weiter gültig.  Doch was bedeutet das konkret für Energiekunden? Insbesondere bei Umzügen oder Eigentumswechseln gibt es neue Fristen zu beachten. Und damit der Wechsel reibungslos klappt, wird die sog. Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) benötigt, die der Verbrauchsstelle – also der Wohnung – zugeordnet ist. Diese MaLo-ID steht, wie auch die Zählernummer, auf der Energierechnung. 

So vermeiden Sie beim Umzug unnötige Energiekosten

Sie ziehen um und möchten weiterhin Ihren Energie von den Stadtwerken Werl erhalten? Dann sieht der Umzugsprozess so aus.

1.

 Vor Aus- und Einzug

Sie informieren uns mindestens  1 Woche vor Ihrem geplanten Umzug - per E-Mail oder schriftlich. Dabei geben Sie an: 

  • das Auszugsdatum/ Einzugsdatum
  • die Zählernummer und MaLo-ID der alten Wohnung/ neuen Wohnung

Gleichzeitig teilen Sie uns bei Auszug die Adresse der neuen Wohnung mit.

2.

Am Tag des Auzugs

Lesen Sie in der alten Wohnung den aktuellen Zählerstand ab und teilen Sie uns diesen spätestens am Tag der Übergabe schriftlich oder per E-Mail mit. Damit wird die Abrechnung für die alte Wohnung abgeschlossen.

3.

Am Tag des Einzugs

Lesen Sie den Zählerstand der neuen Wohnung ab und teilen Sie uns diesen schriftlich oder per E-mail mit.  Wir benötigen auch die Zählernummer und die MaLo-ID der neuen Wohnung, um den Stromverbrauch korrekt zuordnen zu können. Die MaLo-ID Ihrer neuen Adresse erhalten Sie entweder von Ihrem Vormieter, Ihrem Vermieter oder Ihrem Netzbetreiber. Sie erhalten dann von uns eine Vertragsbestätigung.

4.

Nach dem Einzug

Lesen Sie in der alten Wohnung den aktuellen Zählerstand ab und teilen Sie uns diesen spätestens am Tag der Übergabe schriftlich oder per Email mit. Damit wird die Abrechnung für die alte Wohnung abgeschlossen.

Anbieterwechsel mit Angabe der MaLo

Noch etwas gilt es ab Juni 2025 zu beachten: Beim Wechsel des Energieanbieters ist künftig die Angabe der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) verpflichtend - eine eindeutige Nummer, die eine Verbrauchsstelle für Strom oder Gas in Deutschland kennzeichnet. Sie stellt sicher, dass der Strom- und Gasvertrag der richtigen Verbrauchsstelle zugeordnet wird. 

Wichtig: Kündigungsfrist und Laufzeit Ihres Energievertrags gelten auch weiterhin - die neue Möglichkeit des schnellen Lieferantenwechsels innerhalb eines Werktags hat darauf keinen Einfluss. Die neue Regelung bezieht sich auf die Bearbeitungsfrist Ihres Antrags durch den Energielieferanten. 

Alles wichtige zur MaLo-ID

  • Sie besteht aus 11 Ziffern und wird vom Netzbetreiber vergeben.
  • Sie bleibt immer gleich, auch wenn Sie den Anbieter wechseln.
  • Sie finden die MaLo-ID auf der Energierechnung.

Häufig gestellte Fragen

Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur erlauben es nicht mehr, sich rückwirkend abzumelden. Die Änderungen wurden eingeführt, um den Wettbewerb im Energiemarkt zu stärken und die technische Abwicklung von Anbieterwechseln zu beschleunigen, sodass diese innerhalb von 24 Stunden erfolgen können.
 

Wenn Sie vergessen,  sich vor Ihrem Umzug bei Ihrem Energielieferanten abzumelden, und es meldet sich auch kein Nachmieter auf den Zähler an, müssen Sie bis zum Tag der finalen Kündigung weiterhin bezahlen – auch wenn Sie dort nicht mehr wohnen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird.
 

Überprüfen Sie Ihre letzte Energierechnung: Die 11-stellige MaLo-ID ist im Rechnungskopf aufgeführt.
 

Wenn wir nicht eine Woche vor Einzug eine Anmeldung erhalten, beliefern wir Sie zunächst zu den Preisen der Grundversorgung. Sie können jederzeit in einen günstigeren Tarif wechseln. Im Grundversorgungstarif gilt jedoch eine Kündigungsfrist von 14 Tagen.

Ihr Verbrauch wird Ihrem Vormieter, Vermieter oder Eigentümer in Rechnung gestellt. Darum: Vermeiden Sie Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Eigentümer und melden Sie sich rechtzeitig an.
 

Nein, die MaLo-ID ist fest mit der Abnahmestelle Ihres aktuellen Wohnsitzes verknüpft und nicht mit Ihnen als Person. Sie zieht also auch nicht mit Ihnen um. Bei einem Umzug erhalten Sie die MaLo-ID Ihres neuen Zählers an der neuen Anschrift.
 

Ab dem 6. Juni 2025 wird die Angabe der MaLo-ID (Marktlokations-Identifikationsnummer) verpflichtend für jeden Energieanbieterwechsel sowie für An-, Ab- und Ummeldungen eines Energieliefervertrags. Ohne die MaLo-ID kann der Wechsel Ihres Energievertrages nicht korrekt durchgeführt werden, da sie die Verbrauchsstelle eindeutig identifiziert und die Kommunikation zwischen Versorgern und Netzbetreibern ermöglicht.

Falls Sie die MaLo-ID nicht angeben, wird der Anbieterwechsel entweder abgelehnt oder verzögert, da die Zählernummer oder andere Angaben ab diesem Datum nicht mehr ausreichen.  Ihre MaLo-ID finden Sie auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung. 
 

Ohne einheitliche digitale Standards ist  ein kurzfristiger Anbieterwechsel technisch nicht umsetzbar. Mit der eindeutig zugeordneten MaLo-ID ist das jetzt möglich. 

Verwechslungsgefahr vermeiden:
Eine Adresse allein reicht nicht aus, da in einem Gebäude mehrere Stromzähler existieren können. Die MaLo-ID stellt sicher, dass der richtige Zähler (und damit der richtige Haushalt) mit dem neuen Anbieter verknüpft wird.

Rechtsvorgabe:
Die MaLo-ID ist seit der Einführung des Messstellenbetriebsgesetzes (MsbG) im Jahr 2017 die offizielle Kennung für jede Verbrauchsstelle in Deutschland und damit eine zentrale Information für den Markt. Sie steht auf Ihrer Energierechnung oder kann beim Netzbetreiber erfragt werden.
 

Gern beraten wir Sie auch persönlich 

Falls wir nicht alles klären konnten, melden Sie sich telefonisch bei uns oder vereinbaren Sie einen Termin in unserem Kundencenter.

Kundencenter

Telefon: 029 22 / 985-155

Telefax: 029 22 / 985-102

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