Privilegiung für Wärmepumpen-Strom (§22 EnFG)
Eine elektrisch betriebene Wärmepumpe kann – abhängig vom eingesetzten Strommix – die direkten Emissionen der Wärmeerzeugung gegenüber einer konventionellen Heizungsanlage senken. Wärmepumpenstrom entfallen nach §22 EnFG die KWKG- und die Offshore-Netzumlage; diese gesetzliche Regelung gilt für alle Wärmepumpen. Geregelt ist diese sogenannte Privilegierung im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in § 22. Beide Umlagen liegen im Jahr 2025 zusammen bei 1,3 Cent pro Kilowattstunde (inkl. Umsatzsteuer).
