Netzanschluss

Netzanschluss

Anträge zum Netzanschluss / Hausanschluss Strom

Hier finden Sie für den Bereich Strom die Anfrage zum Netzanschluss oder zu Änderungen am Netzanschluss, sowie den Antrag zur Inbetriebsetzung (Zählereinbau, Zählerwechsel).

§ 17 (1) EnWG - Netzanschluss, Verordnungsermächtigung

(1) Betreiber von Energieversorgungsnetzen haben Letztverbraucher, gleich- oder nachgelagerte Elektrizitäts- und Gasversorgungsnetze sowie -leitungen, Erzeugungs- und Speicheranlagen sowie Anlagen zur Speicherung elektrischer Energie zu technischen und wirtschaftlichen Bedingungen an ihr Netz anzuschließen, die angemessen, diskriminierungsfrei, transparent und nicht ungünstiger sind, als sie von den Betreibern der Energieversorgungsnetze in vergleichbaren Fällen für Leistungen innerhalb ihres Unternehmens oder gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen angewendet werden.

Die Stadtwerke Werl GmbH verwenden ein eigenes Leistungsmodell für den Baukostenzuschuss. Gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung - NAV, § 11 Abs. 1, darf ein Baukostenzuschuss nur für den Teil der Leistungsanforderung erhoben werden, der eine Leistungsanforderung von 30 Kilowatt übersteigt.

§ 18 (1) EnWG - Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern in Niederspannung

Am 8. November 2006 traten folgende Verordnungen zu dem Energiewirtschaftsgesetz in Kraft:

Sie ersetzen die Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV).

Seit dem 01.01.2007 gelten außerdem die „Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Werl GmbH“ zur NAV. Diese lösen die „Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Werl GmbH“, zur AVBEltV ab.

§ 19 (1,2) EnWG - Technische Mindestanforderungen für den Netzanschluss

Geltungsbereich:

„Die Technischen Anschlussbedingungen konkretisieren die allgemein anerkannten Regeln der Technik und gelten für Neuanschlüsse und vorhandene Anschlüsse an das Verteilnetz des VNB (Verteilnetzbetreibers) sowie für Netzanschlussänderungen. Netzanschlussänderungen umfassen Umbau, Erweiterung, Rückbau oder Demontage einer Kundenanlage sowie die Änderung der Netzanschlusskapazität oder des Schutzkonzeptes. Für die technische Ausführung eines Netzanschlusses wie auch für den umgebauten und erweiterten Teil einer Kundenanlage gilt jeweils die zum Erstellungs- oder Umbau-Zeitpunkt gültige TAB.“

Grundsätze:

„Es gelten die „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Niederspannungsnetz (TAB 2019)“, sowie die jeweils gültigen VDE-Normen (insbesondere VDE-AR-N-4100 und 4105).

Die Anschlussnehmer oder vom Anschlussnutzer bereitzustellende Einrichtungen müssen die nachfolgenden Anschlussbedingungen erfüllen. Der Einsatz von anderen als in diesen Anschlussbedingungen aufgeführten Einrichtungen ist nur im Einvernehmen mit den Stadtwerke Werl GmbH möglich.

Der Anschlussnehmer oder der Anschlussnutzer verpflichtet sich, die Einhaltung der Anschluss-bedingungen sicherzustellen und auf Anforderung nachzuweisen. Die Stadtwerke Werl GmbH behalten sich vor, eine Kontrolle der Einhaltung der Anschlussbedingungen vorzunehmen. Werden Mängel festgestellt, so kann die nachgelagerte Anschlussnutzung bis zur Mängelbeseitigung ausgesetzt werden.“
 

Richtlinien für den Anschluss an das Niederspannungsnetz der Stadtwerke Werl GmbH
Richlinien für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz

Informationen hierzu erteilt: Herr Dr. Volker Homburg - Telefon: 0 29 22 / 985 - 234

Weitere Informationen finden Sie unter www.bdew.de Netze/Transport - Netztechnik - Netzcodes und Richtlinien

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