Neuregelung des §14a EnWG Regelungen
Sie möchten auf die Nutzung einer Wärmepumpe umsteigen, eine neue Klimaanlage, einen Stromspeicher oder eine Wallbox für Ihr Elektroauto installieren? Für all diese Geräte ist der § 14a des EnWG relevant. Er regelt, dass neu errichtete Verbrauchseinrichtungen vom Netzbetreiber steuerbar sein müssen. Worum geht es in der Neuregelung?
Netzüberlastung vermeiden / Ausbau erneuerbarer Energien fördern
Um dies zu erreichen, will die Bundesregierung, dass mehr Elektroautos auf den Straßen fahren und mehr Wärmepumpen genutzt werden. Bis 2030 soll die Zahl der E-Autos von gut einer Million auf 15 Millionen anwachsen, in Privathaushalten sollen dann sechs Millionen Wärmepumpen für wohlige Wärme sorgen.
Diese Entwicklung ist klimapolitisch gewünscht – stellt die Stromnetze aber vor neue Herausforderungen. Die Niederspannungsnetze sind historisch nicht auf die Lastspitzen ausgelegt, die entstehen können, wenn viele Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Stromspeicher gleichzeitig Strom beziehen. Damit der Netzanschluss leistungsstarker Verbrauchseinrichtungen auch künftig reibungslos und ohne lange Wartezeiten möglich bleibt, braucht es eine versorgungssichere Einbindung – und genau das regelt §14a EnWG.
