Neuregelung des §14a EnWG
Sie möchten auf die Nutzung einer Wärmepumpe umsteigen, eine neue Klimaanlage, einen Stromspeicher oder eine Wallbox für Ihr Elektroauto installieren? Für all diese Geräte ist der §14a des EnWG relevant. Er regelt, dass neu errichtete Verbrauchseinrichtungen vom Netzbetreiber steuerbar sein müssen. Worum geht es in der Neuregelung?
Netzüberlastung vermeiden / Ausbau erneuerbarer Energien fördern
Ziel der Neuregelung ist es, die Energiewende zu ermöglichen, ohne dass die Stromnetze durch den schnellen Zubau neuer elektrischer Verbraucher überlastet werden. Die Niederspannungsnetze sind historisch nicht auf die Lastspitzen ausgelegt, die entstehen können, wenn viele Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Stromspeicher gleichzeitig Strom beziehen. Damit der Netzanschluss leistungsstarker Verbrauchseinrichtungen auch künftig reibungslos und ohne lange Wartezeiten möglich bleibt, braucht es eine versorgungssichere Einbindung – und genau das regelt §14a EnWG.
