Reduzierung KWKG- und der Offshore-Netzumlage

Reduzierung KWKG- und der Offshore-Netzumlage für 2025 gem. §22 EnFG

Anlagenbetreiber / Kunde

 

sofern bekannt, z.B. aus Ihrer letzten Energieabrechnung

Die elektrische Wärmepumpe wird an folgender Entnahmestelle betrieben:

Nur auszufüllen, wenn die Entnahmestelle von Ihrer Kundenanschrift abweicht.

Nur auszufüllen, wenn der Kunde Unternehmer ist: der Kunde versichert, dass

Mitteilungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten unverzüglich an umlagebefreiung-enfg@stadtwerke-werl.de in Textform zu melden, sollte

  • die Wärmepumpe nicht mehr betrieben werden,
  • die separate Messeinrichtung wegfallen (beispielsweise auch, wenn weitere Verbrauchsgeräte oder Erzeugungsanlagen hinter dem Zähler eingebunden werden) oder
  • hinsichtlich der Umstände nach Nr. 1 oder Nr. 2 eine Änderung eintritt.

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In diesem Fall würden wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot erstellen. Melden Sie sich dazu einfach per Telefon oder E-Mail.

Ansprechpartner:
Herr Ralf Lülf
Leiter Sondervertragskunden

Telefon: 0 29 22 / 985-136
Telefax: 0 29 22 / 985-102

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