SWS Wärmepumpentarif 

Der smarte Stromtarif für Ihre Wärmepumpe 

Wärmepumpen sind effizient. Sie nutzen kostenlose Umweltwärme aus der Luft, Erde oder Wasser, um Wärme und Warmwasser zu erzeugen. Strom benötigen Sie nur für ihren Betrieb. Dafür bieten die Stadtwerke Werl eine günstige Alternative zum Standardstrom: einen extra Wärmepumpentarif.

Voraussetzung für die Nutzung ist, dass Ihre Wärmepumpe einen eigenen Stromzähler hat. An diesen separaten Zähler wird der Betriebsstromverbrauch unabhängig vom allgemeinen Haushaltsstrom gemessen und abgerechnet. 

Ihre Vorteile

  • Geringere Stromkosten für Wärmestrom
  • Sichere Versorgung
  • Maßgeschneiderter Tarif für Wärmepumpen

Neue Wärmepumpen

Wenn Ihre Anlage ab 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurde, gelten die Regelungen des § 14a EnWG für neu errichtete Verbrauchseinrichtungen. Sie müssen steuerbar sein. 

Weniger Netzentgelt für neue Wärmepumpen ab 2024

Betreiber einer neuen Wärmepumpen, Einbau ab Anfang 2024, können unseren Tarif SWS Wärmepumpe für steuerbare Verbrauchseinrichtungen (§14a EnWG) nutzen und profitieren außerdem von geringeren Kosten bei Netzentgelten und Umlagen (§22 EnFG). Seit 2024 gelten Wärmepumpen (ab 4,2 kW) als steuerbare Verbrauchseinrichtungen, für die der Netzbetreiber bei hoher Auslastung die Leistung drosseln darf. Im Gegenzug erhalten Betreiber, die sich für einen separaten Zähler ihrer Anlage entscheiden, reduzierte Netzentgelte (§ 14a Energiewirtschaftsgesetz, EnWG). Unser Tarif basiert auf der Auswahl von Modul 2 nach § 14a EnWG

Wenn Sie eine neue Wärmepumpe, aber keinen separaten Zähler installiert haben,  bieten wir Ihnen den Tarif SWS Wärmepumpe basierend auf Modul 1 nach §14a EnWG

Wärmepumpenstrom für ältere Bestandsanlagen

Für bestehende Wärmepumpen, Einbau bis Ende 2023, bieten wir mit dem Tarif SWS Wärmepumpenstrom eine günstige Alternative zum normalen Haushaltsstrom in 100% Ökostromqualität. Der Staat unterstützt den positiven Beitrag von elektrisch angetriebenen Wärmepumpen zur Energiewende mit verringerten Umlagen (§22 EnFG). Die wichtigste Voraussetzung für den Wärmestrom-Tarif: Ihre elektrisch angetriebene Wärmepumpe ist an einen zweiten separaten Zähler angeschlossen. (siehe Voraussetzungen

Sie können aber trotz Bestandsschutz bis 31.12.2028 freiwillig in die neuen Abrechnungsmodule des § 14a wechseln. Voraussetzung ist, dass Ihre Anlage die technischen Voraussetzungen erfüllt. Melden Sie sich dazu bei Ihrem Installateur der Ihr Gerät prüft und es beim Netzbetreiber anmeldet. So wechseln Sie in die neue Rechtslage und können die niedrigeren Netzentgelte nutzen. Wichtig: Nach dem Umstieg können Sie nicht mehr zurück wechseln.

Warum Sie zu Wärmepumpenstrom wechseln sollten

Welche Voraussetzungen sollten für einen Wärmestromtarif erfüllt sein

Voraussetzung für die Nutzung von Wärmestrom: Die Wärmepumpe verfügt über einen eigenen Stromzähler und der allgemeine Haushaltsstrom läuft über einen anderen Zähler (getrennte Messung). Die Wärmepumpe muss dazu als unterbrechbare oder steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG vom zuständigen Netzbetreiber anerkannt sein. Wenn bei Ihnen zudem ein Doppeltarifzähler verbaut ist, können Sie noch einmal profitieren: Tagsüber gilt der Regeltarif (Hochtarif), nachts ist der Preis pro Kilowattstunde noch einmal um einige Cent günstiger (Niedrigtarif).  

So einfach geht der Wechsel

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Vertragsabschluss

Schließen Sie jetzt hier online Ihren Vertrag ab - ganz bequem in nur wenigen Schritten. Wunsch-Tarif auswählen und los geht´s!

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Ihr Wechsel

Wir kümmern uns um Ihren Wechsel und übernehmen alle Formalitäten wie z.B. die Kündigung bei Ihrem bisherigen Lieferanten. Haben Sie etwas Geduld - dieser Schritt kann bis zu 14 Tagen dauern.

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Willkommen

Sobald Ihr Lieferbeginn bestätigt ist, teilen wir Ihnen diesen mit. Zum Datum Ihres Lieferbeginns erfragen wir Ihren Zählerstand und schon sind Sie Kunde!

FAQ Wärmepumpe

Ihre Fragen – Unsere Antworten

Diese Voraussetzungen sollten erfüllt sein:

  •  Wärmestrom muss zum Heizen verwendet werden, d.h. für eine elektrische Speicherheizung oder Wärmepumpe.
  • Ihr Gerät ist gemäß §14a Energiewirtschaftsgesetz als eine steuerbare Verbrauchseinrichtung durch den örtlichen Netzbetreiber anerkannt.
  • Der Zähler muss durch den Netzbetreiber für vergünstigte Netzentgelte zugelassen sein.
  • Der Stromkreis für die Wärmepumpe verfügt über einen eigenen Zähler (getrennte Messung).

Bei gemeinsamer Messung über einen Zweitarifzähler können Kunden mit einer Wärmepumpe von unseren Haushaltsstrom-Tarifen profitieren.

Der SWS Wärmepumpentarif ist ein All-Inclusive-Tarif mit sämtlichen Leistungsbestandteilen für die Energiebelieferung. Die Netzentgelte sowie die dahinterstehende Netzentgeltreduzierung sind bei diesen Tarifen bereits mit enthalten. Die angegebenen Preise sind sogenannte "Endpreise" und im Vergleich zu klassischen Haushaltsstromtarifen deutlich günstiger.
 

Beim Heizstrom fallen im Gegensatz zum normalen Haushaltsstrom weniger Netzentgelte an, d. h. weniger Abgaben, die den Strompreis beeinflussen. Außerdem ist die Konzessionabgabe für die Gemeinde niedriger. Die geringeren Netzentgelte und die niedrigere Konzessionsabgabe geben wir an Sie weiter.  Somit ist unser Heizstrom-Angebot günstiger als unsere anderen Stromtarife.
 

Unsere Experten des Zählerwesens helfen Ihnen gerne weiter. 
 

Damit Sie von Modul 2 profitieren können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Sie besitzen einen separaten Zähler für Ihr steuerbares Gerät.
  • Ihr Gerät wurde nach dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen.
  • Sie sind freiwillig zu den neuen Regelungen des §14a EnWG gewechselt.

Weitere Informationen finden Sie unter "Steuerbare Verbrauchseinrichtungen"
 

Gerne beraten wir Sie auch persönlich

Falls wir nicht alles klären konnten, melden Sie sich telefonisch bei uns oder vereinbaren Sie einen Termin in unserem Kundencenter.

Kundencenter

Telefon: 029 22 / 985-155

Telefax: 029 22 / 985-102

Sie haben einen Verbrauch von mindestens 80.000 kWh?

In diesem Fall würden wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot erstellen. Melden Sie sich dazu einfach per Telefon oder E-Mail.

Ansprechpartner:
Herr Ralf Lülf
Leiter Sondervertragskunden

Telefon: 0 29 22 / 985-136
Telefax: 0 29 22 / 985-102

Sie haben einen Verbrauch von mindestens 500.000 kWh?

In diesem Fall würden wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot erstellen. Melden Sie sich dazu einfach per Telefon oder E-Mail.

Ansprechpartner:
Herr Ralf Lülf
Leiter Sondervertragskunden

Telefon: 0 29 22 / 985-136
Telefax: 0 29 22 / 985-102

Dynamischer Stromtarif

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