An-, Ab- und Ummelden

Neue Fristen zu An-, Ab- und Ummeldung beim Umzug – was Sie jetzt wissen müssen 

Ab Juni 2025 gelten neue gesetzliche Vorgaben für den Wechsel des Energieanbieters. Innerhalb eines Werktages sollen Kunden damit Klarheit darüber haben, ob und zu welchem Datum der Lieferantenwechsel vollzogen wird. Wichtig zu wissen: bestehende Kündigungsfristen bleiben dabei weiter gültig.  Doch was bedeutet das konkret für Energiekunden? Insbesondere bei Umzügen oder Eigentumswechseln gibt es neue Fristen zu beachten. Und damit der Wechsel reibungslos klappt, wird die sog. Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) benötigt, die der Verbrauchsstelle – also der Wohnung oder dem Wohnhaus – zugeordnet ist. Diese MaLo-ID steht, wie auch die Zählernummer, auf der Energierechnung. Alternativ können Sie diese beim Messstellenbetreiber anfragen.

So vermeiden Sie beim Umzug unnötige Energiekosten

Damit alles reibungslos klappt

Sie ziehen um und möchten weiterhin Ihren Energie von den Stadtwerken Werl erhalten? Dann sieht der Umzugsprozess so aus.

1.

 Vor Aus- und Einzug

Sie informieren uns mindestens  14 Tage vor Ihrem geplanten Umzug – per E-Mail, schriftlich oder persönlich im Kundencenter. Dabei geben Sie an: 

  • das Auszugsdatum/ Einzugsdatum
  • die Zählernummer und MaLo-ID der alten Wohnung/ neuen Wohnung

Gleichzeitig teilen Sie uns bei Auszug die Adresse der neuen Wohnung mit.

2.

Am Tag des Auzugs

Lesen Sie in der alten Wohnung den aktuellen Zählerstand ab und teilen Sie uns diesen bitte unverzüglich schriftlich oder per E-Mail mit, damit wir Ihnen eine Endabrechnung zusenden können. 

3.

Am Tag des Einzugs

Lesen Sie den Zählerstand der neuen Wohnung ab und teilen Sie uns diesen schriftlich oder per E-Mail mit.  Wir benötigen auch die Zählernummer und die MaLo-ID der neuen Wohnung, um den Strom- oder Gasverbrauch korrekt zuordnen zu können. Die MaLo-ID Ihrer neuen Adresse erhalten Sie entweder von Ihrem Vormieter, Ihrem Vermieter oder Ihrem Messstellenbetreiber. Sie erhalten dann von uns eine Vertragsbestätigung.

4.

Nach dem Einzug

Wir sorgen dafür, dass der Vertrag für die neue Wohnung ohne Unterbrechung weiterläuft. Wenn Sie alle Informationen rechtzeitig und korrekt übermittelt haben, sind keine weiteren Schritte notwendig. 

Anbieterwechsel mit Angabe der MaLo

Noch etwas gilt es ab Juni 2025 zu beachten: Beim Wechsel des Energieanbieters ist künftig die Angabe der Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) verpflichtend – eine eindeutige Nummer, die eine Verbrauchsstelle für Strom oder Gas in Deutschland kennzeichnet. Sie stellt sicher, dass der Strom- und Gasvertrag der richtigen Verbrauchsstelle zugeordnet wird. 

Wichtig: Kündigungsfrist und Laufzeit Ihres Energievertrags gelten auch weiterhin – es ist kein Lieferantenwechsel innerhalb eines Werktags möglich. Die neue Regelung bezieht sich auf die Bearbeitungsfrist Ihres Antrags für den Energielieferanten.

Alles wichtige zur MaLo-ID

  • Sie besteht aus 11 Ziffern und wird vom Netzbetreiber vergeben.
  • Sie bleibt immer gleich, auch wenn Sie den Anbieter wechseln.
  • Sie finden die MaLo-ID auf der Energierechnung.

Häufig gestellte Fragen

Ein Lieferantenwechsel bedeutet, dass ein Haushalt oder ein Unternehmen seinen Energieanbieter wechselt. Dabei wird die Strom- oder Gasversorgung von einem bisherigen Anbieter auf einen neuen übertragen. Gründe für einen Wechsel können günstigere Preise, bessere Serviceleistungen oder vorteilhaftere Vertragsbedingungen sein.

An-, Ab- und Ummeldungen aufgrund eines Wohnungswechsels sind ebenfalls Prozesse des 24-Stunden-Lieferantenwechsels. Aktuell betreffen diese Regelungen aber nur das Medium Strom.
 

Die Bundesnetzagentur hat beschlossen, dass ein Stromlieferantenwechsel ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden erfolgen muss – vorausgesetzt, die vertraglichen Bedingungen erlauben es. Dies beschleunigt den Wechselprozess erheblich und sorgt für mehr Flexibilität für Verbraucherinnen und Verbraucher.
 

Nein, ab 6. Juni 2025 sind rückwirkende An- und Abmeldungen technisch nicht mehr möglich. Alle Ein- und Auszüge müssen künftig im Voraus gemeldet werden.

Bei Umzügen galt für An- und Abmeldungen von Lieferverhältnissen durch Energielieferanten bisher eine Frist von sechs Wochen rückwirkend. Bitte beachten Sie hier auch die Regelungen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.
 

Melden Sie Ihren Umzug so früh wie möglich, idealerweise sobald Ihr Mietvertrag unterschrieben oder Ihre Kündigung erfolgt ist. Eine frühzeitige Mitteilung stellt sicher, dass Ihr Stromvertrag rechtzeitig umgestellt wird und keine unnötigen Kosten entstehen. Bitte beachten Sie hier auch die entsprechenden Kündigungs-/meldefristen in Ihrem aktuellen Liefervertrag.
 

Wenn Ihr Einzug nicht rechtzeitig gemeldet wird, kann die Anmeldung bei Ihrem gewünschten Lieferanten möglicherweise nicht fristgerecht erfolgen. In diesem Fall werden Sie vorübergehend vom örtlichen Grundversorger zu den Allgemeinen Preisen beliefert, bis der Wechselprozess abgeschlossen ist.
 

Um Ihren Umzug reibungslos abzuwickeln, benötigen wir folgende Informationen:

  •  Ihre Kundennummer (falls vorhanden)
  • Adresse der Verbrauchsstelle
  • Name des Vertragspartners
  • Geburtsdatum des Vertragspartners
  • Ein- oder Auszugsdatum
  • Zählernummer
  • Falls bekannt: Ihre Marktlokations-ID (MaLo-ID)

Was ist die MaLo-ID und wo finde ich sie?

Die Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) hilft, die Kommunikation zwischen Verbraucherinnen und Verbrauchern, Lieferanten, Netzbetreiber und Messstellenbetreiber zu vereinfachen. Sie ist eine Kennnummer, die jeden Ort, an dem Energie erzeugt oder verbraucht wird, eindeutig kennzeichnet.

 Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die MaLo-ID relevant für den 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Strom- oder Gasrechnung.
 

Nein, die Änderungen gelten ausschließlich für Stromlieferverträge. Gasverträge sind davon nicht betroffen.

 Bleiben bestehende Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bestehen?

Ja, Ihre vertraglich vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen betreffen lediglich den Wechselprozess und die technische Abwicklung zwischen Energielieferanten, Netzbetreibern und Messstellenbetreibern.
 

Die neuen Vorgaben der Bundesnetzagentur erlauben es nicht mehr, eine rückwirkende Abmeldung systemseitig vorzunehmen. Aus diesem Grund ist eine frühzeitige Information über eine Ab-, Um- oder Anmeldung zwingend erforderlich. Die Änderungen wurden eingeführt, um den Wettbewerb im Energiemarkt zu stärken und die technische Abwicklung von Anbieterwechseln zu beschleunigen. Diese sind verpflichtet, Anfragen innerhalb von 24 Stunden zu bearbeiten. 
 

Wenn Sie vergessen,  sich vor Ihrem Umzug bei Ihrem Energielieferanten abzumelden, und es meldet sich auch kein Nachmieter auf den Zähler an, müssen Sie bis zum Tag der finalen Kündigung weiterhin bezahlen – auch wenn Sie dort nicht mehr wohnen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird.
 

Überprüfen Sie Ihre letzte Energierechnung: Die 11-stellige MaLo-ID ist aufgeführt. Alternativ können Sie auch beim Messstellenbetreiber anfragen. Bei Unklarheiten hilft Ihnen der Kundenservice der Stadtwerke Werl ebenfalls gerne weiter. 
 

Nein, die MaLo-ID ist fest mit der Abnahmestelle Ihres aktuellen Wohnsitzes verknüpft und nicht mit Ihnen als Person. Sie zieht also auch nicht mit Ihnen um. Bei einem Umzug erhalten Sie die MaLo-ID Ihrer neuen Verbrauchsstelle.
 

Gern beraten wir Sie auch persönlich 

Falls wir nicht alles klären konnten, melden Sie sich telefonisch bei uns oder vereinbaren Sie einen Termin in unserem Kundencenter.

Kundencenter

Telefon: 029 22 / 985-155

Telefax: 029 22 / 985-102

Aufgrund einer gesetzlichen Neuerung wird derzeit eine Systemanpassung durchgeführt.

Dadurch kann es vor allem bei An- oder Abmeldungen bzw. Ummeldungen zu verzögerten Bearbeitungszeiten kommen.

>> Alles, was Sie jetzt wissen müssen

Bei Fragen steht Ihnen das Team vom Kundenservice unter 02922 – 985 155 gerne zur Verfügung.

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Sie haben einen Verbrauch von mindestens 80.000 kWh?

In diesem Fall würden wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot erstellen. Melden Sie sich dazu einfach per Telefon oder E-Mail.

Ansprechpartner:
Herr Ralf Lülf
Leiter Sondervertragskunden

Telefon: 0 29 22 / 985-136
Telefax: 0 29 22 / 985-102

Sie haben einen Verbrauch von mindestens 500.000 kWh?

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