Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

§14a EnWG Regelungen

Planung einer Wärmepumpe, Klimaanlage, Wallbox oder eines Stromspeichers?

Wer eine dieser Verbrauchseinrichtungen neu installiert, sollte den §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) kennen. Die Regelung schreibt vor, dass solche Geräte – sofern sie ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden – grundsätzlich durch den Netzbetreiber steuerbar sein müssen.

Warum diese Regelung? Stabile Netze für die Energiewende

Die Energiewende erfordert eine zügige Elektrifizierung in Verkehr und Wärmeversorgung. Die Bundesregierung hat sich ambitionierte Ziele gesetzt: Bis 2030 sollen 15 Millionen Elektroautos auf deutschen Straßen unterwegs sein – derzeit sind es rund 1,8 Millionen. Gleichzeitig sollen sechs Millionen Wärmepumpen in Privathaushalten installiert sein.

Diese Entwicklung ist klimapolitisch gewünscht – stellt die Stromnetze aber vor neue Herausforderungen. Die Niederspannungsnetze sind historisch nicht auf die Lastspitzen ausgelegt, die entstehen können, wenn viele Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Stromspeicher gleichzeitig Strom beziehen. Damit der Netzanschluss leistungsstarker Verbrauchseinrichtungen auch künftig reibungslos und ohne lange Wartezeiten möglich bleibt, braucht es eine versorgungssichere Einbindung – und genau das regelt §14a EnWG.

Was bedeutet die Steuerbarkeit durch den Netzbetreiber konkret?

Zum Schutz der Stromnetze besteht die Möglichkeit, die Leistung Ihrer Verbrauchseinrichtung bei Bedarf vorübergehend zu reduzieren. Die Grundversorgung Ihres Haushalts bleibt dabei stets gesichert: Eine Mindestleistung wird in jedem Fall aufrechterhalten, eine vollständige Abschaltung ist ausgeschlossen. Im Fall einer Netzüberlastung wird die Anlage auf maximal 4,2 kW gedrosselt.

Was haben Sie davon?

Die Regelung bringt für Sie als Anlagenbetreiber handfeste Vorteile mit sich:

  • Sofortiger Netzanschluss – Der Netzbetreiber ist verpflichtet, Ihr Gerät unverzüglich ans Netz zu bringen. Wartezeiten entfallen.
  • Reduziertes Netzentgelt – Als Ausgleich für die Steuerbarkeit profitieren Sie von einem günstigeren Netzentgelt.
  • Netzstabilität – Durch die intelligente Laststeuerung wird das Stromnetz entlastet und die Integration erneuerbarer Energien erleichtert.

Welche Geräte sind betroffen?

Zur Kategorie der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen zählen alle elektrischen Geräte mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW – konkret:

  • Wallboxen
  • Stromspeicher
  • Wärmepumpenheizungen
  • Klimaanlagen

Ihr Betrieb bleibt gewährleistet

Eine Abschaltung Ihrer Geräte findet nicht statt. Jeder steuerbaren Verbrauchseinrichtung ist ein Mindestleistungsbezug von 4,2 kW garantiert. Das heißt in der Praxis: Ihr Elektroauto lädt auch bei einer Netzregulierung weiter – wenn auch mit reduzierter Geschwindigkeit. Ihre Wärmepumpe versorgt Sie selbst in Phasen vorübergehender Netzinstabilität weiterhin mit Wärme. Und der reguläre Haushaltsstrom – etwa für Waschmaschine oder Beleuchtung – ist von der Regelung grundsätzlich nicht betroffen.

Bestandsanlagen: Was gilt für ältere Geräte?

Wer Wärmepumpe, Wallbox, Stromspeicher oder Klimaanlage bereits vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen hat, muss vorerst nichts unternehmen. Die Bundesnetzagentur hat für Bestandsanlagen Übergangsfristen eingeräumt: Eine Nachrüstpflicht zur Steuerbarkeit besteht frühestens zum 31. Dezember 2028.

Bestehende Anlagen bis 2023 – Bestandsschutz und Übergangsoptionen

Was gilt für Bestandsanlagen?

Wurde Ihre Anlage bis Ende 2023 in Betrieb genommen, besteht bis zum 31. Dezember 2028 Bestandsschutz – Sie müssen nichts unternehmen. Wer möchte, kann jedoch freiwillig in die neuen Abrechnungsmodelle des §14a wechseln und so von den reduzierten Netzentgelten profitieren – vorausgesetzt, die Anlage erfüllt die technischen Anforderungen.

Sprechen Sie dafür Ihren Installateur an: Er prüft Ihr Gerät und meldet es beim Netzbetreiber an. 

Bitte beachten Sie: Ein Wechsel zurück in die alte Regelung ist nach dem Umstieg nicht möglich.

Die Optionen für ältere Bestandsanlagen

Download-Service

Hier finden Sie die Preisblätter für die Stromnutzung bei Wärmepumpen und Wallboxen – jeweils für die pauschale Reduzierung (Modul 1) und die prozentuale Reduzierung (Modul 2).

Die detaillierte Übersicht sowie verbindliche Hinweise zur Umsetzung der Anforderungen gemäß §14a EnWG und §9 EEG – für Kunden und Installateure – entnehmen Sie bitte der beigefügten PDF.

Gut zu wissen!

Die Anmeldung Ihrer steuerbaren Verbrauchseinrichtung übernimmt in der Regel Ihr Installateur. Falls die Anlage noch nicht registriert ist, können Sie die Anmeldung auch selbst über unser Netzkundenportal vornehmen.

FAQ Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Ihre Fragen – Unsere Antworten

Die Vorgaben der Bundesnetzagentur zu steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind seit dem 1. Januar 2024 in Kraft. Die vollständige Regelung finden Sie direkt auf der Website der Bundesnetzagentur: www.bundesnetzagentur.de

Bestandsanlagen, für die bislang keine Vereinbarung zur Netzsteuerung mit dem Netzbetreiber besteht, sind dauerhaft von den neuen Regelungen ausgenommen. Wer möchte, kann jedoch freiwillig eine Vereinbarung über netzdienliches Verhalten abschließen – und damit von den damit verbundenen Vorteilen profitieren.

Beziehen Sie für Ihre Anlage bereits eine Netzentgeltreduzierung, behalten Ihre bestehenden Vereinbarungen übergangsweise ihre Gültigkeit – längstens bis zum 31. Dezember 2028. Ab diesem Zeitpunkt gelten dann die neuen Regelungen.

Nein, bei Haushaltsstrom sind  Drosselungen nicht zulässig.

Alle steuerbaren Verbrauchseinrichtungen werden gleichrangig behandelt – Wallboxen werden also nicht vor Wärmepumpen gedrosselt oder umgekehrt. Das gilt unabhängig davon, ob die Geräte über einen eigenen Zähler verfügen. Dass die Auswirkungen einer Reduzierung je nach Gerät und Saison unterschiedlich ausfallen können, bleibt davon unberührt.

Gerne beraten wir Sie auch persönlich

Falls wir nicht alles klären konnten, melden Sie sich telefonisch bei uns oder vereinbaren Sie einen Termin in unserem Kundencenter.

Kundencenter

Telefon: 029 22 / 985-155

Telefax: 029 22 / 985-102

Sie haben einen Verbrauch von mindestens 80.000 kWh?

In diesem Fall würden wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot erstellen. Melden Sie sich dazu einfach per Telefon oder E-Mail.

Ansprechpartner:
Herr Ralf Lülf
Leiter Sondervertragskunden

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