§14a EnWG Regelungen
Planung einer Wärmepumpe, Klimaanlage, Wallbox oder eines Stromspeichers?
Wer eine dieser Verbrauchseinrichtungen neu installiert, sollte den §14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) kennen. Die Regelung schreibt vor, dass solche Geräte – sofern sie ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden – grundsätzlich durch den Netzbetreiber steuerbar sein müssen.
Warum diese Regelung? Stabile Netze für die Energiewende
Die Energiewende erfordert eine zügige Elektrifizierung in Verkehr und Wärmeversorgung. Die Bundesregierung hat sich ambitionierte Ziele gesetzt: Bis 2030 sollen 15 Millionen Elektroautos auf deutschen Straßen unterwegs sein – derzeit sind es rund 1,8 Millionen. Gleichzeitig sollen sechs Millionen Wärmepumpen in Privathaushalten installiert sein.
Diese Entwicklung ist klimapolitisch gewünscht – stellt die Stromnetze aber vor neue Herausforderungen. Die Niederspannungsnetze sind historisch nicht auf die Lastspitzen ausgelegt, die entstehen können, wenn viele Wärmepumpen, Wallboxen, Klimaanlagen und Stromspeicher gleichzeitig Strom beziehen. Damit der Netzanschluss leistungsstarker Verbrauchseinrichtungen auch künftig reibungslos und ohne lange Wartezeiten möglich bleibt, braucht es eine versorgungssichere Einbindung – und genau das regelt §14a EnWG.
