Umlagenbefreiung für Wärmepumpen

Privilegierung für Wärmepumpen-Strom (§22 EnFG=

Wer eine Wärmepumpe betreibt, heizt sein Zuhause klimafreundlich. Der Staat unterstützt diesen Beitrag zur Energiewende, indem er die Besitzer von zwei staatlich festgelegten Umlagen Ihres Wärmepumpen-Strompreis befreit: der KWKG- und der Offshore-Netzumlage. Geregelt ist diese sogenannte Privilegierung im Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) in § 22. Beide Umlagen liegen im Jahr 2025 zusammen bei 1,3 Cent pro Kilowattstunde (inkl. Umsatzsteuer). 

Voraussetzungen für die Umlagenbefreiung

Die Umlagenbefreiung gilt für alle Wärmepumpen, neue und alte Geräte, und unabhängig von der Effizienz. Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Sie bei der Privilegierung des Strompreises für Ihre Wärmepumpe nach § 22 EnFG berücktsicht werden:

  • Sie besitzen eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe.
  • Die Wärmepumpe läuft über einen zweiten, separaten Zähler.
  • Sie gelten nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten* gemäß EU-Kommission.
  • Es bestehen keine Rückforderungs-Ansprüche** seitens der EU.
  • Sie teilen uns mit, dass Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Was bedeuten die Offshore- und die KWKG-Umlage

KWK steht für Kraft-Wärme-Kopplung. KWK-Anlagen erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme, wodurch Brennstoff eingespart und klimaschädliche Emissionen gemindert werden können. KWK-Anlagenbetreiber erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt. Um weitere Anreize für eine erfolgreiche Wärmewende zu setzen, hat die Bundesregierung die KWK-Umlage für Wärmepumpenstrom reduziert.

Die Offshore-Netzumlage ist seit 2013 ein Bestandteil des Strompreises für Letztverbrauche. Die Umlage wurde wegen möglicher Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks eingeführt, die für mögliche Verzögerungen bei Anbindung an das Stromnetz an Land zu zahlen sind. Seit 2019 enthält die Umlage auch die Kosten für die Errichtung und den Betrieb der Anbindungsleitungen. Um weitere Anreize für eine erfolgreiche Wärmewende zu setzen, hat die Bundesregierung die Offshore-Netzumlage für Wärmepumpenstrom reduziert.

Preisvorteile für steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Neben den reduzierten Umlagen zahlen Wärmepumpen-Besitzer nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) weniger Netzentgelt. Denn die Wärmepumpe gilt als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Die positive Folge: eine weitere Senkung der Stromkosten. Auch mit nur einem Zähler und normalem Haushaltsstrom können Sie sparen und erhalten eine Pauschale von bis zu 140 € im Jahr in Modul 1. Mit einem zweiten Zähler haben Sie die Möglichkeit das Netzentgelt auf 40 % zu reduzieren.

Jetzt Umlagenbefreiung für Wärmepumpe melden

Um Ihnen die Umlagenbefreiung weiterreichen zu können, muss geprüft werden, ob die Voraussetzungen nach § 22 EnFG erfüllt werden. Senden Sie uns dazu Ihren Antrag per Online-Formular zu. 

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In diesem Fall würden wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot erstellen. Melden Sie sich dazu einfach per Telefon oder E-Mail.

Ansprechpartner:
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Telefon: 0 29 22 / 985-136
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