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Reduzierung KWGK- und der Offshore-Netzumlage

Reduzierung KWGK- und der Offshore-Netzumlage für 2025 gem. §22 EnFG

Anlagenbetreiber / Kunde

Die elektrische Wärmepumpe wird an folgender Entnahmestelle betrieben:

Nur auszufüllen, wenn die Entnahmestelle von Ihrer Kundenanschrift abweicht.

sofern bekannt, z.B. aus Ihrer letzten Energieabrechnung

Der Kunde versichert, dass hinter dem Zähler mit der genannten Zählernummer ausschließlich eine Wärmepumpe betrieben wird, deren Verbrauch damit durch eine separate Messeinrichtung erfasst wird.

Nur auszufüllen, wenn der Kunde Unternehmer ist: der Kunde versichert, dass

Mitteilungspflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, dem Lieferanten unverzüglich an info@stadtwerke-werl.de in Textform zu melden, sollte

  • die Wärmepumpe nicht mehr betrieben werden,
  • die separate Messeinrichtung wegfallen (beispielsweise auch, wenn weitere Verbrauchsgeräte oder Erzeugungsanlagen hinter dem Zähler eingebunden werden) oder
  • hinsichtlich der Umstände nach Nr. 1 oder Nr. 2 eine Änderung eintritt.

Der Kunde ist verpflichtet, der Stadtwerke Werl GmbH jährlich bis zum 20.02. an info@stadtwerke-werl.de mitzuteilen, welche Strommenge im vergangenen Kalenderjahr aus dem Netz bezogen und in der Wärmepumpe verbraucht wurde.

Diese Strommenge wird von der Stadtwerke Werl GmbH als privilegierte Strommenge an den Netzbetreiber gemeldet. Der Kunde beauftragt die Stadtwerke Werl GmbH damit, dem zuständigen Netzbetreiber die dem Anspruch auf Verringerung der KWKG-Umlage und der Offshore-Netzumlage auf null (0,00ct/kWh) betreffenden Informationen mitzuteilen.

Alle mit * gekennzeichneten Felder müssen gefüllt sein.

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Sie haben einen Verbrauch von mindestens 80.000 kWh?

In diesem Fall würden wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot erstellen. Melden Sie sich dazu einfach per Telefon oder E-Mail.

Ansprechpartner:
Herr Ralf Lülf
Leiter Sondervertragskunden

Telefon: 0 29 22 / 985-136
Telefax: 0 29 22 / 985-102

Sie haben einen Verbrauch von mindestens 500.000 kWh?

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